AGB

Auch hinter unserem “Kleingedruckten” brauchen wir uns nicht zu verstecken!

Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen

§ 1 Allgemeines

Unsere Lieferungen und sonstigen Leistungen gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts sowie gegenüber öffentlich rechtlichen Sondervermögen erfolgen ausschließlich zu den nachstehenden Bedingungen, auch wenn wir abweichenden Einkaufsbedingungen des Kunden, die wir hiermit ausdrücklich ablehnen, nicht im Einzelfall widersprochen haben. Spätestens mit der Annahme unserer Waren oder sonstiger Leistungen gelten diese Verkaufsbedingungen durch den Kunden, selbst im Falle seines vorangegangenen Widerspruchs, als vorbehaltlos angenommen. Abweichungen von unseren Verkaufs- und Lieferbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer ausdrücklichen vorherigen Einwilligung für jeden einzelnen Vertrag. Unsere Verkaufs- und Lieferbedingungen in ihrer jeweils geltenden Fassung werden, soweit diese einmal wirksam vereinbart wurden, bei laufenden Geschäftsbeziehungen auch Bestandteil aller zukünftigen Verträge, ohne dass es im Einzelfall noch eines ausdrücklichen Hinweises bedarf, auch wenn diese Bedingungen auf einzelne Geschäfte ausnahmsweise ganz oder teilweise unanwendbar sein sollten, weil für diese Geschäfte abweichende Vereinbarungen getroffen wurden. Auch für Geschäfte und Verkäufe in das Ausland gelten diese Geschäftsbedingungen.

§ 2 Angebote, Erstellung von Mustern, Zeichnungen und Korrekturabzügen

Unsere Angebote sind freibleibend. An mündliche Absprachen sind wir erst nach weiterer schriftlicher Bestätigung gebunden. Erklärungen unserer Mitarbeiter, Reisenden oder Handelsvertreter bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung.

§ 3 Preise/Vergütung

Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wird, sind unsere am Tag der Bestellung geltenden Preise allein maßgeblich. Die Gültigkeit der Preise erlischt mit der Herausgabe der neuen Preise. Alle unsere Preise sind Nettopreise und verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer ab Werk. An unsere schriftlichen Angebote sind 14 Tage gebunden.

Soweit wir vom Kunden aufgefordert werden Skizzen, Entwürfe Probedrucke und Muster zu fertigen, so sind wir berechtigt, die dafür tatsächlich angefallenen Kosten und Auslagen zzgl. der gesetzl. MwSt. auch dann dem Kunden zu berechnen, wenn der Auftrag nicht erteilt wird.

§ 4 Zahlungsbedingungen

Für die Bezahlung unsere Rechnungen gelten folgende Konditionen soweit im Einzelfall nicht etwas anderes vereinbart wurde:

Zahlung ab Rechnungsdatum innerhalb 8 Tagen 2% Skonto ansonsten 30 Tage rein netto Kasse. Neukunden werden bei den ersten 3 Lieferungen nach unserer Wahl nur gegen Vorkasse beliefert. Lieferungen ins Ausland erfolgen gegen Vorkasse mit 2% Skonto bzw. gegen Nachnahme oder unwiderrufliches Akkreditiv.  Bei Bestellungen mit einem Rechnungswert von unter 150,00 Euro (netto) aus dem Inland und unter 300,00 Euro (netto) aus dem Ausland berechnen wir eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 25,00 Euro.

Wechsel und Schecks werden, wenn überhaupt, nur erfüllungshalber und vorbehaltlich der Diskontierungsmöglichkeit entgegengenommen. Alle anfallenden Spesen sind von dem Kunden zu tragen, ebenso im Falle der Nichteinlösung von Banklastschriften die Bankgebühren und Auslagen. In diesen Fällen werden vorher gutgeschriebene Skontobeträge rückbelastet. Die Annahme eines Wechsels nach Fälligkeit oder Prolongation stellt keine Stundung dar. Wir behalten uns vor, Wechsel oder Schecks jederzeit zurückzugeben. Gerät der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, sind wir berechtigt, ohne besonderen Nachweis Verzugszinsen von 12 % zuzüglich des jeweiligen gesetzlichen Basiszinssatz § 247 BGB zu beanspruchen und für jede Mahnung nach Verzugseintritt Mahngebühren in Höhe von 5,00 EUR zu berechnen. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens im Einzelfall bleibt vorbehalten. Falls der Kunde seine Zahlungsverpflichtungen nicht erfüllt oder einen Wechsel oder Scheck zu Protest gehen lässt oder falls sonstige Umstände bekannt werden, die die Erfüllung der Verbindlichkeit des Kunden uns gegenüber gefährdet erscheinen lassen, werden ohne Rücksicht auf vorher getroffene Zahlungsvereinbarungen alle unsere Forderungen aufgrund erfolgter Lieferungen sofort fällig. Noch ausstehende Lieferungen unsererseits an den Kunden können dann von uns per Nachnahme vorgenommen oder von der Gestellung geeigneter Sicherheiten abhängig gemacht werden, bis zu deren Leistung unsere Lieferverpflichtung ruht. Der Kunde ist berechtigt, anstelle einer geeigneten Sicherheitsleistung auch vorauszuzahlen. Wird die geforderte Sicherheitsleistung nicht vor Ablauf einer Woche geleistet, können wir vom Vertrag zurücktreten. Sind Teilzahlungen vereinbart, ist der jeweilige Restbetrag sofort fällig, wenn sich der Eingang einer Ratenzahlungen abredewidrig um mehr als 10 Tage verzögert. Zahlungen an Dritte, insbesondere an Handelsvertreter oder -reisende, werden nicht anerkannt, es sei denn, diese Personen sind ausdrücklich inkassobevollmächtigt.

§ 5 Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht

Die Aufrechnung gegen unsere Forderungen ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Kunden zulässig. Zulässig bleibt jedoch die Aufrechnung mit synallagmatischen Gegenforderungen auch wenn diese von uns bestritten sind. Das Zurückbehaltungsrecht wegen anderer nicht aus demselben Vertragsverhältnis stammender Ansprüche des Kunden gegen uns ist ausgeschlossen.

§ 6 Lieferzeiten, Teillieferungen, Liefermengen

a) Die Angabe von Lieferfristen ist grundsätzlich unverbindlich, es sei denn, dass eine ausdrückliche Vereinbarung über einen Fixtermin schriftlich getroffen wurde. Ferner stehen unsere Lieferfristen unter den Vorbehalten der Selbstbelieferung, der Liefermöglichkeit und von Zwischenverkäufen. Die Lieferfrist beginnt mit dem Tag der Auftragsbestätigung durch uns, jedoch nicht vor völliger Klarstellung aller Ausführungseinzelheiten.

b) Die Lieferfrist ist mit der rechtzeitigen Meldung der Versandbereitschaft eingehalten, wenn uns die Absendung ohne eigenes Verschulden unmöglich ist. Als Liefertag gilt der Tag der Versendung, bei vereinbarter Abholung der Tag der Absendung der Meldung der Versandbereitschaft. Überschreiten wir bei einer bestellten Ware einen unverbindlichen Liefertermin oder eine unverbindliche Lieferzeit um mehr als 10 Tage, so hat der Kunde das Recht, uns schriftlich eine angemessene Nachfrist mit Ablehnungsandrohung für die Lieferung zu setzen. Kommen wir auch dieser Frist nicht nach, ist der Kunde berechtigt vom Vertrag zurückzutreten. Handelt es sich bei der Bestellung um nicht typischerweise auf Lager behaltende Ware, so steht dem Kunden das Recht zur Nachfristsetzung im vorbezeichneten Fall erst bei einer Fristüberschreitung von mehr als 20 Tagen zu. Mit dieser Mahnung werden wir in Verzug gesetzt.

c) Bei Lieferverzögerungen durch höhere Gewalt, Aufruhr, Streit, Aussperrung oder von uns nicht zu vertretenden Betriebsstörungen, auch bei unseren Lieferanten, verlängert sich die Leistungszeit um den Zeitraum bis zur Behebung der Störung, soweit die Störung auf die Fertigung oder Auslieferung des Liefergegenstandes Einfluss hat. Beginn und Ende derartiger Hindernisse teilen wir dem Kunden bald möglichst mit. Bei dauerhaften von uns nicht zu vertretenden Betriebsstörungen, zu denen auch der Fall gehört, dass wir von unseren Vorlieferanten ohne unser Verschulden nicht beliefert werden, haben sowohl der Kunde als auch wir das Recht, unter Ausschluss jedweder Ersatzansprüche ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Betriebsstörungen sind dauernd, wenn sie mindestens zwei Monate andauern.

d) Schadensersatzansprüche gegen uns aus dem Gesichtspunkt des Lieferverzuges können nur unter den Voraussetzungen der nachstehenden § 11 c) bis e) geltend gemacht werden.

e) Wir sind zu Teillieferungen berechtigt. Der Kunde ist zur Abnahme von Teillieferungen verpflichtet. Kommen wir mit den Lieferungen der noch ausstehenden Teile in Verzug und ist eine vom Kunden schriftlich zu setzende Nachfrist von zwei Wochen fruchtlos verstrichen, kann der Kunde vom gesamten Vertrag nur dann zurücktreten, wenn die fehlenden Teile nicht anderweitig zu beschaffen und die gelieferten Teile allein für den Kunden nicht von Interesse sind.

f) Abweichungen zwischen Bestellung und der Lieferung bezüglich des Gewichts, der Stückzahl und Abmessungen sind in einem Umfang von bis zu 10% sowohl hinsichtlich der gesamten Lieferung wie auch hinsichtlich eines Teils der Lieferung gestattet, soweit die von uns verwendeten Verpackungsgrößen bzw. Verpackungseinheiten eine genaue Ausführung der Bestellung nicht ermöglichen. Mehr- oder Mindermengen werden bei der Fakturierung entsprechend berücksichtigt. Die Rücknahme einer Mehrlieferung ist nur insoweit möglich, als nur vollständige Verpackungseinheiten zurückgegeben werden und die Ware nicht auf Kundenwunsch bedruckt oder auf andere Art individualisiert wurde.

§ 7 Versand

Die Lieferung erfolgt nach unserer Wahl durch ein üblicherweise geeignetes Beförderungsmittel und auf Rechnung des Kunden zuzüglich der Verpackungs- und Versicherungskosten, es sei denn, dass sich aus unserer jeweils gültigen Preisliste etwas anderes ergibt. Transportversicherungen werden nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden abgeschlossen.

Die Lieferungen erfolgen - auch wenn wir die Frachtkosten tragen - stets auf Gefahr des Kunden, es sei denn, dass wir den Transport mit eigenen Fahrzeugen und eigenem Personal durchführen und die Schäden nicht von Dritten verursacht werden. Für eventuell sich daraus ergebene Schadensersatzansprüche gegen uns gelten die Regelungen unter § 11. c) bis e) dieser Bedingungen. Die Gefahr geht mit der Übergabe der Ware an die Post, den Paketdienst, den Spediteur oder den Frachtführer, spätestens aber mit dem Verlassen des Werks oder Lagers auf den Kunden über. Dies gilt insbesondere auch für Verkäufe, bei denen CIF, CFR, FCA, FAS oder FOB vereinbart wurde. Für Lieferungen ins Ausland gelten die gesondert angegebenen Versandkonditionen: unverzollt, ab Werk ausschließlich Verpackung.

§ 8 Druckerzeugnisse; Druckvorlagen, Entwürfe und Zeichnungen

a) Soweit der Auftrag ein Druckerzeugnis umfasst, ist der Kunde verpflichtet uns bei Auftragserteilung eine Druckvorlage in Maschinenschrift zur Verfügung zu stellen. Kommt er dieser Obliegenheit trotz schriftlicher Aufforderung mit einer Frist von 10 Tagen nicht nach, so sind wir berechtigt ihm unter Setzung einer Nachfrist von weiteren 10 Tagen samt Ablehnungsandrohung zur Übermittlung aufzufordern. Verstreicht auch diese Frist fruchtlos, sind wir berechtigt, Schadensersatz unter entsprechender Anwendung der Ziff. 10 dieser Bedingungen zu fordern.

Vor der Verwendung der uns durch den Kunden zur Verfügung gestellten Druckvorlage wird ihm ein Korrekturabzug oder ein Andruckmuster zur Genehmigung übersandt. Der Kunde ist verpflichtet, binnen 10 Tagen nach Zugang zu erklären, ob er die Korrekturvorlage akzeptiert oder welche Korrekturen vorzunehmen sind. Nach Ablauf dieser Frist sind wir berechtigt, dem Kunden schriftlich eine Nachfrist von weiteren 10 Tagen zur Abgabe der Erklärung mit dem Hinweis und unter Bezug auf diese Regelung zu setzen, dass wir nach fruchtlosem Fristablauf den Korrekturabzug oder das Andruckmuster als genehmigt ansehen. Liegt uns nach Ablauf dieser Nachfrist keine Erklärung des Kunden vor, so gilt die Genehmigung als erteilt.

Uns vom Kunden in elektronischer Dateiform übermittelte Druckvorlagen und sonstige Daten, werden nur solange gespeichert, wie sie zur Durchführung des Auftrages notwendig sind. Wir sind nicht verpflichtet, Sicherungskopien gleich welcher Art anzulegen. Dies obliegt allein dem Kunden. Wir sind auch nicht verpflichtet, den Kunden über die Löschung dieser Daten aus unserer EDV vorab oder gesondert zu unterrichten.

b) Soweit uns der Kunde selbst oder durch einem vom Kunden betrauten Dritten ausdrücklich als druckfertig bezeichnete Daten gleich in welcher Form zur Verfügung stellt, sind wir nicht verpflichtet, diese vor dem Druck nochmals zu prüfen. Für die Richtigkeit dieser Daten bzw. darin enthaltene Fehler ist allein der Kunde verantwortlich. Zufällig von uns entdeckte Fehler werden wir jedoch unverzüglich dem Kunden anzeigen, der dann zu entscheiden hat, ob er sie selbst behebt oder uns gegen Berechnung mit der Beseitigung betraut.

c) Wünscht der Kunde eine ganz bestimmte Farbe, ist er verpflichtet, uns bei Auftragserteilung präzise Farbangaben in Normfarben HKS oder Pantone vorzugeben. Grundsätzlich kann eine gewählte Farbe nur auf weißem Untergrund fast farbgetreu wiedergegeben werden. Zur Vermeidung von Abweichungen ist daher unter Umständen ein Unterdruck in weiß bzw. ein Doppeldruck durchzuführen, der mit zusätzlichen Kosten verbunden ist. Im Falle präziser Farbangaben hat der Kunde zu entscheiden, ob er einen Unterdruck oder Doppeldruck wünscht. Wird auf präzise Farbangaben oder einem Unter- bzw. Doppeldruck verzichtet, stellen Farbabweichungen zwischen Vorlagen und Reproduktionen sowie zwischen Andrucken und Auflagendruck keine rügefähigen Mängel dar, soweit sie ihren Grund in den natürlichen Eigenschaften der zu bedruckenden Materialien begründet sind. Für Lichtechtheit, Veränderlichkeit und Abweichung der Material- und Druckfarben sowie für die Beschaffenheit von Holz, Lackierung, Imprägnierung usw. haften wir nur insoweit, als die Mängel der Materialien vor deren Verwendung bei sachgemäßer Prüfung erkennbar gewesen wären. Für Veränderungen durch nicht fachgerechte oder zu lange Lagerung der gelieferten Ware haften wir nicht. Im Übrigen regelt sich unsere Haftung nach §§ 11 und 12 dieser Bedingungen.

d) Die Drucksachen und elektronischen Veröffentlichungen werden aufgrund der inhaltlichen Vorgaben des Kunden hergestellt. Aus diesem Grund haftet der Kunde uns gegenüber dafür, dass er zur Nutzung, Weitergabe und Verbreitung aller übergebenen Daten bzw. zur Verfügung gestellten Vorlagen inkl. Texte und Bildmaterial uneingeschränkt berechtigt ist. Der Kunde haftet ferner dafür, dass durch die Herstellung der von ihm in Auftrag gegebenen Drucksachen keine gewerblichen Schutzrechte oder Urheberrechte Dritter verletzt werden und ihr Inhalt nicht gegen wettbewerbsrechtliche Vorschriften oder gegen die guten Sitten verstößt. Stellen Dritte Schadensersatzansprüche gegen uns, wegen der Verletzung der vorgenannten Pflichten des Kunden, so hat uns der Kunde gegenüber den Ansprüchen des/der Dritten freizustellen.

e) An von uns gefertigten Entwürfen, Zeichnungen, Kalkulationen und Mustern sowie sonstigen Informationen und Unterlagen behalten wir uns die Eigentums- sowie Nutzungs- und Verwertungsrechte uneingeschränkt vor. Sie dürfen Dritten nur mit unserer ausdrücklichen Zustimmung zugänglich gemacht werden und nur für den Vertragszweck genutzt werden. Das Urheberrecht verbleibt bei uns. Soweit uns der Auftrag nicht erteilt wird, sind die Informationen unverzüglich zurückzugeben.

§ 9 Eigentumsvorbehalt

Wir behalten uns das Eigentum an sämtlichen von uns gelieferten Waren (Vorbehaltsware) bis zur vollständigen Kaufpreiszahlung und solange vor, bis unsere sämtlichen Forderungen aus der Geschäftsverbindung bezahlt sind. Der Kunde ist berechtigt, die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterzuverarbeiten und weiterzuveräußern, solange er sich mit der Erfüllung seiner Verpflichtungen uns gegenüber nicht im Verzug befindet oder seine Zahlungen einstellt. Im Einzelnen gilt folgendes: Die Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware erfolgt für uns als Hersteller im Sinne des § 950 BGB, ohne uns zu verpflichten. Durch Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware erwirbt der Kunde nicht das Eigentum gemäß § 950 BGB an der neuen Sache. Wird die Vorbehaltsware mit anderen Gegenständen verarbeitet, vermischt, vermengt oder verbunden, erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache zu einem Anteil, der dem Verhältnis des Rechnungswertes unserer Vorbehaltsware zum Gesamtwert entspricht. Auf die nach den vorstehenden Bestimmungen entstehenden Miteigentumsanteile finden die für die Vorbehaltsware geltenden Bestimmungen entsprechend Anwendung. Der Kunde tritt hiermit die Forderungen aus dem Weiterverkauf oder den sonstigen Veräußerungsgeschäften wie z. B. Werkverträgen mit allen Nebenrechten an uns ab und zwar anteilig auch insoweit, als die Ware verarbeitet, vermischt oder vermengt oder verbunden oder fest eingebaut ist und wir hieran in Höhe unseres Fakturenwertes Miteigentum erlangt haben. Soweit die Vorbehaltsware verarbeitet, vermischt, vermengt, verbunden oder fest eingebaut ist, steht uns aus dieser Zession ein im Verhältnis vom Fakturenwert unserer Vorbehaltsware zum Fakturenwert des Gegenstandes entsprechender Bruchteil der jeweiligen Forderung aus der Weiterveräußerung zu. Wird die Vorbehaltsware vom Kunden zusammen mit anderen nicht von uns gelieferten Waren veräußert, tritt der Kunde hiermit einen Anteil der Forderung aus der Weiterveräußerung in Höhe des Fakturenwertes unserer Vorbehaltsware an uns ab. Hat der Kunde diese Forderung im Rahmen des echten Factorings verkauft, so tritt er hiermit die an ihre Stelle tretende Forderung gegen den Factor an uns ab. Wird die Forderung aus der Weiterveräußerung durch den Kunden in ein Kontokorrentverhältnis mit seinem Abnehmer gestellt, tritt der Kunde seine Forderungen aus dem Kontokorrentverhältnis hiermit in Höhe des Fakturenwertes der Vorbehaltsware an uns ab. Wir nehmen die obigen Abtretungen hiermit an. Der Kunde ist bis zu unserem Widerruf zur Einziehung der an uns abgetretenen Forderungen berechtigt. Die Einziehungsermächtigung erlischt bei Widerruf, der bei Zahlungsverzug des Kunden oder Zahlungseinstellung durch den Kunden erfolgt. In diesem Fall sind wir vom Kunden bevollmächtigt, die Abnehmer von der Abtretung zu unterrichten und die Forderung selbst einzuziehen. Der Kunde ist verpflichtet, uns auf Verlangen eine genaue Aufstellung der dem Kunden zustehenden Forderungen mit Namen und Anschrift der Abnehmer, Höhe der einzelnen Forderungen, Rechnungsdatum usw. zu geben und uns alle für die Geltendmachung der abgetretenen Forderungen notwendigen Auskünfte und Unterlagen zu erteilen und die Überprüfung dieser Auskünfte zu gestatten. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen der Vorbehaltsware oder der abgetretenen Forderungen sind unzulässig. Von Pfändungen sind wir unter Angabe des Pfändungsgläubigers sofort zu unterrichten. Übersteigt der realisierbare Wert der uns zustehenden Sicherungen unsere Gesamtforderung gegen den Kunden um mehr als 10 %, so sind wir auf Verlangen des Kunden insoweit zur Freigabe verpflichtet. Der Kunde verwahrt die Vorbehaltsware für uns unentgeltlich. Er hat sie gegen übliche Gefahren wie Feuer, Diebstahl und Wasser im üblichen Umfang zu versichern. Der Kunde tritt hiermit seine Entschädigungsansprüche, die ihm aus Schäden der genannten Art gegen Versicherungsgesellschaften oder sonstige Ersatzverpflichtete zustehen, an uns in Höhe unserer Forderungen ab. Wir, die Firma Ad hoc Werbeartikel & mehr GmbH nehmen die Abtretungen an.

§ 10 Pauschalierter Schadensersatz aufgrund von Pflichtverletzung des Kunden

Verletzt der Kunde seine Pflichten - verweigert er z.B. die Abnahme trotz Aufforderung - und sind wir aus diesem Grunde berechtigt, Schadensersatzansprüche statt der Erfüllung geltend zu machen, sind wir berechtigt, eine Schadenspauschale in Höhe von 25 % des Kaufpreises zu verlangen. Das gilt nicht, sofern und soweit der Kunde nachweist, dass ein Schaden nicht oder nicht in dieser Höhe entstanden ist. Die Geltendmachung eines darüber hinaus gehenden Schadens bleibt uns vorbehalten.

§ 11 Sachmangelansprüche sowie Schadensersatzansprüche und Rücktritt aufgrund sonstiger Pflichtverletzungen

Handelsübliche und technisch unvermeidbare Toleranzen in der Farbe, Qualität, Material, Gewicht und sonstigen Ausführungen sind keine Mängel. Holz ist ein lebender Naturwerkstoff und unterliegt farblichen und strukturellen Schwankungen. Farb- und Strukturabweichungen sowie naturbedingte Schwundtoleranzen werden nicht als Beanstandung anerkannt.

a) Beanstandungen wegen erkennbarer Mängel sind uns unverzüglich, spätestens 7 Tage nach Ablieferung der Ware, schriftlich mitzuteilen. Verborgene Mängel der Ware müssen unverzüglich nach ihrer Entdeckung schriftlich gerügt werden. Bei berechtigten Beanstandungen erfolgt die Nacherfüllung nach unserer Wahl durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung soweit die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind. Darüber hinaus stehen dem Kunden die weiteren gesetzlichen Ansprüche auf Rücktritt vom Vertrage und Minderung zu, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind. § 377 HGB bleibt unberührt.

b) Soweit ausnahmsweise nach den gesetzlichen Bestimmungen Rückgriffsansprüche des Kunden nach § 478 BGB bestehen, bestehen diese nur insoweit, als der Kunde seinem Abnehmer keine Rechte gewährt, die über die gesetzlichen Rechte aufgrund von Sachmängeln hinausgehen.

c) Schadensersatzansprüche des Kunden, bestehen nach den gesetzlichen Bestimmungen in unbegrenzter Höhe, wenn diese auf der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit beruhen und sie durch eine vorsätzliche oder fahrlässige Pflichtverletzung durch uns, eines unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursacht sind oder

auf dem Produkthaftungsgesetz beruhen oder

auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch uns, unsere gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen oder

auf Arglist beruhen oder

wir ein Beschaffungsrisiko oder eine Garantie übernommen haben und deshalb haften.

d) Beruht ein Schaden nur auf fahrlässiger Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht (Kardinalpflicht) durch uns, unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen, haften wir ebenfalls auf Schadensersatz, jedoch der Höhe nach beschränkt auf den typischerweise entstehenden und vorhersehbaren Schaden, es sei denn, wir haften nach Abschnitt b) dieses Paragraphen unbegrenzt.

e) Vertragswesentliche Pflichten (Kardinalpflichten) im Sinne der vorstehenden Regelungen sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Ferner sind vertragswesentlich Pflichten (Kardinalpflichten) solche, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet. Es bleibt bei der gesetzlichen Beweislastverteilung. Weitere Schadensersatzansprüche gegen uns, unsere gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen sowie Verrichtungsgehilfen sind ausgeschlossen, gleich auf welchem Rechtsgrund sie beruhen.

§ 12 Verjährung von Sachmängelansprüchen

Ansprüche des Kunden aufgrund von Sachmängeln verjähren in einem Jahr, es sei denn,

a) es handelt sich um Ansprüche der in § 479 BGB geregelten Art oder

b) der Mangel wurde arglistig verschwiegen oder beruht auf einer vorsätzlichen Pflichtverletzung durch uns oder unsere gesetzlichen Vertreter oder unsere Erfüllungsgehilfen.

In den Fällen a) und b) und für Schadensersatzansprüche, die nicht nach Punkt 10 dieser Bedingungen ausgeschlossen sind, gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.

Es bleibt bei den gesetzlichen Bestimmungen über die Hemmung, Ablaufhemmung und über den Neubeginn der Verjährung.

§ 13 Rücktrittsrecht

Wenn nichts Besonderes vereinbart ist, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten, wenn die Kaufsache mangelhaft ist und die gesetzlichen Rücktrittsvoraussetzungen (insbes. § 440 BGB) erfüllt sind. Im Falle einer Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel der Kaufsache besteht, kann der Kunde darüber hinaus nur vom Vertrag zurücktreten, wenn wir oder unsere gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen die Pflichtverletzung zu vertreten haben und die gesetzlichen Rücktrittsvoraussetzungen erfüllt sind. Es bleibt bei der gesetzlichen Beweislastverteilung. Punkt 6. c) dieser Bedingungen bleibt unberührt. In sonstigen Fällen (z.B. versehentliche Falschbestellung oder sonstige Motivirrtümer des Kunden) kann der Kunde nur mit unserer ausdrücklichen Zustimmung den Vertrag stornieren oder von ihm zurücktreten. Ein Anspruch auf Zustimmung zum Rücktritt besteht nicht. Im Falle unserer Zustimmung ist die Ware dann mit unserer Artikel-Nummer zu versehen und frachtfrei und original verpackt an uns (Firma Ad hoc Werbeartikel & mehr GmbH, Mindener Straße 26, 49152 Bad Essen) zurückzusenden. Die Rücksendung erfolgt in diesen Fällen stets auf Gefahr des Kunden. Für Rücknahme berechnen wir eine Bearbeitungspauschale von 25 % des Auftragswertes, mindestens jedoch 35,00 €, sofern vertraglich nichts anderes vereinbart ist. Haben wir in diesen Fällen für Sonderanfertigungen bereits Material eingekauft, ist dieses in jedem Fall zusätzlich zu Selbstkosten vom Kunden zu übernehmen, sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist.

§ 14 Datenschutz

Wir erheben und verarbeiten als Verantwortliche im Sinne des Art. 4 Nr. 7 DS-GVO personenbezogene Daten im Geltungsbereich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Zwecke der Vertragsdurchführung. Dabei handelt es sich insbesondere die im Rahmen des Verkaufs erhaltenen personenbezogenen Daten, wie etwa Name, Adresse, E-Mail-Adressen, Zahlungsdaten oder bestellte Waren.

Die Datenerhebung erfolgt in Übereinstimmung mit den einschlägigen datenschutzrechtlichen Vorgaben aus der Datenschutz-Grundverordnung (EU) 2016/679 („DS-GVO“), des Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetzes EU („BDSG-neu“) sowie anderen nebengesetzlichen Bestimmungen. Eine Übermittlung von personenbezogenen Daten erfolgt nur im Falle gesetzlicher Verpflichtung oder zur Abwicklung des Verkaufs, wie etwa beim Zahlungsvorgang.

Weitere Informationen zum Datenschutz erhalten Sie auf unserer Website unter http://www.adhocgmbh.de/index.php/datenschutz

§ 15 Entsorgung von Elektro-Altgeräten

Der Kunde übernimmt die Pflicht, die gelieferte Ware nach Nutzungsbeendigung auf eigene Kosten nach den gesetzlichen Vorschriften ordnungsgemäß zu entsorgen. Für den Fall einer Weitergabe hat er eine entsprechende Weiterverpflichtung aufzuerlegen.

§ 16 Erfüllungsort, Gerichtsstand, Rechtswahl

Erfüllungsort für alle Ansprüche aus vertraglichen Beziehungen zwischen uns und dem Kunden ist Bad Essen. Gerichtsstand ist Osnabrück, wenn der Kunde Kaufmann eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist und zwar auch für Klagen im Wechsel- oder Scheckprozess. Wir behalten uns vor, den Kunden auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand in Anspruch zu nehmen. Für das Vertragsverhältnis auch bei Kunden, die Ihren Sitz im Ausland haben, ist ausschließlich das materielle Recht der Bundesrepublik Deutschland maßgeblich. Die Anwendbarkeit internationaler Gesetze, wie z.B. das UN-Kaufrecht, ist ausgeschlossen.

(Stand: Dezember 2019)

 

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